Photovoltaik Recht - rechtliche Zusammenhänge in Verbindung mit Photovoltaikanlagen

Photovoltaik Recht und PhotovoltaikanlagenPhotovoltaik Recht & Baurecht in Verbindung mit dem Bau einer Photovoltaikanlage

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage (PV Anlage) werden unter Umständen unterschiedliche juristisch relevante Gebiete berührt. Ähnlich wie bei der Errichtung anderer baurechtlich relevanter Objekte müssen bereits bei der Planung einer Photovoltaikanlage viele juristische Aspekte in Betracht gezogen werden.

Im Folgenden werden einige für die Errichtung einer PV Anlage relevanten juristische Aspekte kurz beleuchtet:

Baurecht – Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage

In den meisten Fällen sind Photovoltaik Installationen auf Dächern oder an Fassaden nicht genehmigungspflichtig. Empfehlenswert ist es jedoch hingegen, umliegende Nachbarn über die Installation der Photovoltaikanlage zu informieren. Sollte sich ein Nachbar durch die Installation der Photovoltaik- Module (z.B. hervorgerufen durch Blendwirkung) gestört fühlen, kann dieser selbstverständlich dagegen rechtlich vorgehen. In diesem Fall muss jedoch nachgewiesen werden, dass die PV Module blenden.

Baugenehmigung und Denkmalschutz

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen benötigen eine Baugenehmigung. Generell ist es nicht unmöglich auf einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude eine Photovoltaik- Anlage zu installieren.

Dächer mit Asbesteindeckung

Ist ein Dach mit Asbest-Platten eingedeckt, wird in der Regel keine Genehmigung zur Installation einer Photovoltaikanlage erteilt. Wer sich nicht daran hält, begeht im schlimmsten Fall eine Straftat und muss noch dazu mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Unter Umständen kann jedoch einer Photovoltaik Installation auf einem Asbest Dach zugestimmt werden. Dies muss jedoch im Einzelfall sehr genau geprüft werden.

Freiflächenanlagen – Photovoltaik Solarparks

Wer eine Freifläche mit Photovoltaikmodulen bestücken möchte, benötigt in jedem Fall eine Baugenehmigung. Die Baubehörde überprüft alle zur Errichtung relevanten Aspekte und erteilt dann eine Baugenehmigung. Sobald diese vorliegt, kann mit dem Bau der Photovoltaik Freiflächenanlage begonnen werden.

Abweichungen vom Bebauungsplan der Stadt bzw. Gemeinde

Sofern die Errichtung von PV Anlagen nicht in das Stadtbild passt, könnte es auch hier Probleme geben. Meistens jedoch spricht der Bau von Photovoltaikanlagen nicht gegen die gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplans.

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