Anschaffungskosten Photovoltaikanlage

Anschaffungskosten - und Herstellungskosten sind außer den Material- und dazugehörigen Lohnkosten für die Photovoltaikanlage auch die entstandenen Kosten für die Planung, den Transport , die Intallation und der Änderung der Dacheindeckung für die Intallation der Anlage sowie die Abnahme dieser. Diese Kosten bilden zusammen den Wert des betrieblichen Wirtschaftsgutes, also die Photovoltaikanlage. Diese Kosten sind keine sofortigen Aufwendungen oder sofortabzugsfähige Betriebsausgaben. Der Aufwand und die Betriebsausgabe stellt die jährliche Abschreibung dar, welche vorerst zu ermitteln ist. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage zu verteilen.

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