Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den laufenden Geschaeftsbetrieb und somit durch die Nutzung der betrieblichen Wirtschaftsgüter veranlasst sind. Wichtige Betiebsausgaben sind in Bezug auf die Photovoltaikanlage vor allem die laufenden Betriebskosten dieser, weche sofort abzugsfaehige Bezriebskosten darstellen. Darunter fallen z. B. die Aufwendungen für die Wartung der Photovoltaikanlage, die Versicherung, sowie die Zählermiete, Instandhaltungsarbeiten und Gebühren. Nicht zu vergessen sind die Schuldzinsen für eine darlehensfinanzierte Photovoltaikanlage stellen ebenfalls zu berücksichtigende Ausgaben dar. Zu den Betriebsausgaben zaehlt auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - die sog. Vorsteuer.
Nicht sofort abzugsfaehige Betriebsausgaben sind Anschaffungskosten für ein bewertbares Wirtschaftsgut. Dies ist un diesem Fall die Photovoltaikanlage, welche laenger als ein Jahr genutzt wird. Dieses Wirtschaftsgut wird ueber die entsprechende Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Die Abschreibung stellt dann die anzusetztende Betiebsausgabe dar.
Weiterhin gibt es beschraenkt abzugsfaehige Bezriebsausgaben, wie z. B. Bewirtungskosten, Geschenke oder Reisekosten, für die in § 4 Abs. 5 EStG Regelungen zur Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit enthalten sind.